von der HWK-Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk - Spezialgebiete: Tore, Türen, Zäune und Gabionen

Neue Richtlinien

Es hat sich eine Menge getan, vor allem für den Torbauer und Prüfer. Die neue Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) ist seit Anfang des Jahres gültig und bringt Neuheiten für den Torbauer und vor allem für die Lieferanten von Torkomponenten. Die BGR232 (frühere ZH1/494) ist hinfällig. Dafür gibt es jetzt eine Arbeitsstättenregel, die ASR A1.7.
Diese Regel hat den Inhalt der BGR232 größtenteils übernommen. Allerdings gibt es auch sehr interessante neue Aspekte, die jeder Torbauer und Sachkundiger kennen muss.